Bei rechtlichen Konflikten vermittle ich als unabhängige Drittperson

Wissenswertes zu einer privaten Schlichtung

  • Eine Schlichtung eignet sich bei unterschiedlichen Meinungen zu juristischen Fragen (Wie ist ein Vertrag zu verstehen? Welches Gesetz gilt? Wer kann etwas beweisen?)
  • Mit meiner grossen Erfahrung als Friedensrichterin und meinem Hintergrund als Rechtsanwältin leite ich die Schlichtungsverhandlung und mache fundierte und faire Lösungsvorschläge.
  • Ich nehme als unabhängige Drittperson eine Einschätzung der Rechtslage vor und gebe Hinweise zu Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens.
  • Ziel einer Schlichtung ist das Vermeiden von teuren und langwierigen Gerichtsverfahren.
  • Schlichtungen können auch dann sinnvoll sein, wenn bereits Anwält/innen involviert sind.
  • Ein Schlichtungsgespräch dauert in der Regel 1 -2 Stunden. Hinzu kommt die Durchsicht von Unterlagen.

Wann ist eine private Schlichtung sinnvoll?

  • Beide Parteien möchten vorerst nicht zu einer staatlichen Schlichtungsstelle.
  • Beide Parteien waren bereits bei einer staatlichen Schlichtungsstelle, möchten aber einen weiteren Schlichtungsversuch machen, bevor es zum Gerichtsverfahren kommt.
  • Beide Parteien möchten in einem Fall einen Schlichtungsversuch machen, bei dem kein staatliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben ist (bspw. Forderung über Fr. 100'000.--).